Entgelt-News

Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert

4. Januar 2022

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Aktenzeichen B 2 U 4/21 R entschieden.

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