Für Entgeltumwandlungen, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden, ist ab dem 1. Januar 2022 ein Arbeitgeberzuschuss von 15% zu leisten, sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Beschlossen: Erhöhung Mindestlohn und Minijobgrenze ab 01.10.2022
Ab Oktober wird der Mindestlohn auf 12 € je Stunde erhöht bei gleichzeitiger Erhöhung der Minijobgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) von 450 € auf 520 €. Auch die Midijobgrenze wird von 1.300 € auf 1.600 € angepasst. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 3. Juni 2022...