Wir erklären die Auswirkungen der Erhöhung der Arbeitgeber-Umlage von 1% auf 1,06% bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Abrechnungsverband Ost in der Bezüge- bzw. Entgeltabrechnung. Die Ergebnisse werden in einer Musterabrechnung dargestellt. Die geänderten Rechengrößen ab 2022 sind bereits berücksichtigt.
Beschlossen: Erhöhung Mindestlohn und Minijobgrenze ab 01.10.2022
Ab Oktober wird der Mindestlohn auf 12 € je Stunde erhöht bei gleichzeitiger Erhöhung der Minijobgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) von 450 € auf 520 €. Auch die Midijobgrenze wird von 1.300 € auf 1.600 € angepasst. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 3. Juni 2022...