Entgelt-News

Temporäre Erhöhung der Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte und Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur wöchentlichen Arbeitszeit

2. November 2021

Erhöhung der Zeitgrenzen von drei auf vier Monate bzw. von 70 auf 102 Arbeitstage für die Zeit vom 1. März 2021 bis zum 31. Oktober 2021. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt für die Frage des Ansatzes – Monate oder Kalendertage – keine Rolle mehr (Bundessozialgericht).

Themenverwandte Video-Seminare

Weitere Beiträge

Beschäftigte müssen Überstunden (weiterhin) beweisen

Beschäftigte müssen Überstunden (weiterhin) beweisen

Überstunden müssen Arbeitgeber nur vergüten, wenn sie diese angeordnet oder gebilligt haben. Beschäftigte müssen dies beweisen, ebenso, dass sie Über­stun­den geleistet haben. Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassungspflicht hat darauf keine Auswirkungen, entschied...

Testen Sie unser Angebot kostenlos und unverbindlich.