Erhöhung der Zeitgrenzen von drei auf vier Monate bzw. von 70 auf 102 Arbeitstage für die Zeit vom 1. März 2021 bis zum 31. Oktober 2021. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt für die Frage des Ansatzes – Monate oder Kalendertage – keine Rolle mehr (Bundessozialgericht).
Beschlossen: Erhöhung Mindestlohn und Minijobgrenze ab 01.10.2022
Ab Oktober wird der Mindestlohn auf 12 € je Stunde erhöht bei gleichzeitiger Erhöhung der Minijobgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) von 450 € auf 520 €. Auch die Midijobgrenze wird von 1.300 € auf 1.600 € angepasst. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 3. Juni 2022...