Entgelt-News

Änderung im Meldeverfahren ab dem 01.01.2022 für kurzfristig Beschäftigte

24. Oktober 2021

Neu: Abfrage des Krankenversicherungsschutzes für die Dauer der Beschäftigung und Angabe in den DEÜV-Meldungen. Zur Sicherstellung, dass kurzfristig Beschäftigte krankenversichert sind, gibt es ab 2022 ein neues Kennzeichen in den DEÜV-Meldungen.

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